Aktuelle Urteile zum Thema Mobilfunk:
Die Gemeinde Uffing hat in der Auseinandersetzung um die Mobilfunkanlage auf dem Bahnhofsdach einen weiteren beachtlichen Sieg vor dem Verwaltungsgerichtshof
errungen. Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig und wie zu erwarten war, hat die unterlegene Betreiberseite inzwischen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, die vom BayVGH wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen wurde.
Dennoch ist diese ausführlich begründete Entscheidung ein bedeutsamer obergerichtlicher Meilenstein als weitere Bestätigung der bauleitplanerischen Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen von Standorten für Mobilfunkanlagen mit einer bundesweit über den konkreten Fall hinaus gehenden Bedeutung und Signalwirkung. Denn diese kommunale Option wurde von den Mobilfunkbetreibern bisher weitgehend negiert.
Das Urteil ist auf der Internetseite der Landesanwaltschaft Bayern unter folgendem Link zugänglich/erhältlich:
http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/images/PDFs/2011/1a1332b.pdf
Die Landesanwaltschaft Bayern hat dem Urteil recht prägnante Orientierungssätze vorangestellt. Besonders der erste, wohl auch für "Nichtjuristen" eingängige Satz ist bemerkenswert deutlich:
- Urteil des VGH vom 21.06.2003 - Az. 15 N 98.2262:
Danach wurde den Kommunen die Planungshoheit beim Schutz des
Landschaftsbildes zugebilligt.
- Urteil des VGH vom 30.03.2009 - Az. 1 B 05.616:
Eine Mitbenutzung des Mastes (...) weist auch in funktechnischer
Hinsicht (...) nicht nur keine Nachteile auf, sondern bietet Vorteile.
VGH schränkt ungezügelten Bau von Dachantennen ein - September 2009
Unsere Nachbarn gehen mit gutem Beispiel voran (Französisches Urteil zum Thema Mobilfunk)
Martin Runge:Kommunen können Vorsorgeplanung betreiben (2.August 2007)