Juni 2011
Der Mobilfunkbetreiber Telefonica Germany ist einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zur Wirksamkeit einer Kündigung eines von ihm sehr einseitig formulierten 30jährigen Mietvertrages mit einer Vertragsaufhebung zuvorgekommen. Das bundesweit von vielen Bürgern, Kommunen, Initiativen und Juristen mit Spannung erwartete Urteil des BGH bleibt damit aus.
Auf Bestreben von O2 kam jetzt eine außergerichtliche Einigung mit einer Grundstücksverpächterin aus dem Landkreis Ebersberg/Bayern zustande. Diese hatte auf Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung ihres mit O2 geschlossenen Mietvertrages geklagt und in letzter Instanz beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision eingelegt.
Mit dem Rückzieher von O2 ist es der Mobilfunkbranche erneut gelungen, den Status quo zu ihren eigenen Gunsten aufrecht zu erhalten. Das Angebot außergerichtlicher Regelungen bei unsicherem Prozessausgang ist gängige Praxis der Mobilfunkbetreiber. Auch im vorliegenden Fall war laut dem Prozessbevollmächtigten der Verpächterin, Rechtsanwalt Jürgen Buntrock, aufgrund der Vertragslage durchaus mit einem ergebnisoffenen und eventuell erfolgreichen Prozessausgang zu rechnen.
Im November 2006 hat die Verpächterin mit O2 einen Mietvertrag über ein Grundstück in der Gemeinde Aßling zur Errichtung einer 46 m hohen Mobilfunksendestation abgeschlossen. Dabei handelt es sich nach dem von ihr erst nach Vertragsabschluss eingeschalteten Anwalt um eine unzulässige und damit sittenwidrige Vereinbarung. Allein die lange Laufzeit von 30 Jahren und auch die sonstigen Rechte und Pflichten sind sehr einseitig zu Gunsten des Mobilfunkbetreibers geregelt. So ist z.B. ein Passus enthalten, der der Verpächterin keine Kündigungsmöglichkeit innerhalb der 30jährigen Vertragsdauer einräumt, während der Mobilfunkbetreiber vorzeitig kündigen kann.
Die Klage der Verpächterin vor dem Landgericht München I wurde abgewiesen und die Berufung vom Oberlandesgericht München zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht München hat jedoch in seinem Urteil vom 12. Mai 2009 ausdrücklich eine Revision beim BGH zugelassen, u.a. aus zwei wesentlichen Gründen:
„Der BGH hat sich zur Wirksamkeit einer 30-jährigen Laufzeit für Mietverträge noch nicht geäußert.“ (....) „Die Revision war daher auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsfortbildung zuzulassen“.
„Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, weil die Beklagte im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl von Verträgen der vorliegenden Art abgeschlossen hat und sich wie die Klägerin zahlreiche Vermieter zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung entschlossen haben oder entschließen werden, sei es aufgrund eigener Meinungsbildung, sei es auf Druck der Nachbarschaft hin“.
Tatsächlich hat es in der Gemeinde Aßling massiven Widerstand gegeben. Der Verein „Mobilfunk mit Grenzen e.V.“, wurde gegründet, der sich mit der Verpächterin solidarisierte und sie seitdem beratend unterstützt. Der Verein geht davon aus, dass eine erfolgreiche Revision vor dem Bundesgerichtshof möglicherweise die bisherige Vertragspraxis der gesamten Mobilfunkbranche in Frage gestellt hätte, mit bundesweit gravierenden Auswirkungen auf bestehende und kommende Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Mobilfunkbetreibern und Haus- und Grundbesitzern sowie generell auf die Rechtssprechung.
Dennoch ist das Ziel dieses jahrelangen Prozessweges nun erreicht. Mit der Vertragsaufhebung können die Verpächterin und der Verein einen großen Erfolg für sich verbuchen.
Darüber hinaus ist es dem Verein u.a. gelungen, durch Unterschrifts- und massive Aufklärungsaktionen Bürgermeister und Gemeinderäte zu überzeugen, die Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen nicht den Betreibern zu überlassen, sondern selbst in die Hand zu nehmen. Unter enormen Zeitdruck und mit erheblichem Kostenaufwand hatte die Gemeinde Aßling daraufhin durch ein Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren Alternativstandorte außerhalb der Ortschaft ausgewiesen, um damit innerörtliche Sendemasten zu verhindern - ein in dieser Form beispielloser Vorgang. Einer dieser Alternativstandorte wird mittlerweile von drei Mobilfunkbetreibern - seit 2009 auch von O2 - genutzt.
Fast am Ziel
Im Jahr 2007 stand Aßling vor der Situation, dass zusätzlich zu den bestehenden Mobilfunk-Antennenstandorten (Feuerwehrhaus und Wasserhäusl) ein weiterer 43 m hoher Mast auf dem Büchsenberg errichtet werden sollte. Dadurch wäre folgendes Szenario entstanden:
3 Antennenstandorte
verstärkte Strahlenbelastung im Ort von mehreren Seiten
Verschandelung des Orts- und Landschaftsbildes durch eine Großanlage auf dem Büchsenberg
mit fortschreitender Technik Gefahr immer weiterer Standorte
Der Verein Mobilfunk mit Grenzen hat sich damals 2 Hauptziele in seine Satzung geschrieben:
Verhinderung von weiteren Sendemasten
Reduzierung der Strahlenbelastung für den Ort Aßling
Wo
steht Aßling im Jahr 2010?
Durch den kontinuierlichen und engagierten gemeinsamen Einsatz des Vereins und
der Gemeinde Aßling konnten diese Ziele erreicht werden. Aßling hat
einen neuen Sendestandort, der in einem transparenten Verfahren und im allgemeinen Konsens mit den Bürgerinnen und Bürgern gefunden wurde
nur noch einen einzigen Antennenstandort, wenn im Jahr 2016 der derzeitige Vodafone-Mietvertrag auf dem Feuerwehrhaus ausläuft
eine verringerte Strahlenbelastung im gesamten Ortsbereich durch die größere Entfernung des neuen Standorts von der Wohnbebauung
einen Sendestandort, der einen weit geringeren Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild darstellt als der Standort Büchsenberg.
Die e-plus-Antenne vom Wasserhäusl sowie die T-Mobile-Antenne vom Feuerwehrhaus wurden abgebaut; mit ihrem Antrag für eine UMTS-Antenne auf dem neuen Sendemasten beweist T-mobile, dass auch UMTS- Einrichtungen - entgegen früheren Behauptungen - außerorts installiert werden können.
In die Freude über diese Erfolge mischen sich leider noch zwei Wermutstropfen: der ungewisse Ausgang der Normenkontrollklage von O2 gegen den Flächennutzungsplan der Gemeinde Aßling sowie des Kündigungsverfahrens für den Pachtvertrag auf dem Büchsenberg.
Dennoch sind wir in Aßling zuversichtlich und wollen die Entwicklung auch zukünftig wachsam verfolgen. Technologie muss für die Menschen passend gemacht werden - nicht umgekehrt.
Informationsveranstaltung für Kommunalpolitiker und interessierte Bürger ein voller Erfolg
Am 09.10.2008 informierte die Gemeinde Aßling auf Anregung der Bürgerinitiative Mobilfunk mit Grenzen auf einer Podiumsveranstaltung über die Möglichkeit der Kommunen, bei der Standortwahl für Mobilfunkmasten mitzuwirken. Mehr als 150 interessierte Bürgerinnen und Bürger aus ganz Bayern waren angereist um den Ausführungen der hochkarätigen Referenten zu folgen. Einen kurzen Überblick gibt der Presseartikel der SZ vom 11.10.2008.
Für alle, die am Informationsabend nicht teilnehmen konnten, stellen wir die Vorträge der Referenten zur Verfügung. Die Vorträge sind teilweise sehr umfangreich. Bitte haben Sie etwas Geduld bei der Übertragung!
Mobilfunk und Gesundheit (Dr. med.univ. Gerd Oberfeld, Salzburg)
Der Antennen-Poker (Dipl.Ing. (FH) Hans Ulrich-Raithel, Umweltinstitut München)
O2 zieht Klage gegen Landratsamt zurück
Am 12.03.2008 fand vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht die Verhandlung zwischen O2 und dem Landratsamt Ebersberg statt. Der Mobilfunkbetreiber hatte gegen die Rückstellung des Bauantrags am Büchsenberg geklagt. Der Prozess wurde für den Telefonkonzern jedoch zur großen Schlappe. Das Gericht wies den Vorwurf von O2, die Gemeinde betreibe eine "Negativ-Planung", um die Errichtung eines Sendemastens zu verhindern, kategorisch zurück. Die wichtigste Aussage ist hier wohl von Richterin Cornelia Dürig-Friedl gemacht worden: Auch wenn es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt, bedeutet das nicht, dass Sie dahin können, wo Sie hin wollen, wenn's woanders auch geht. Lesen Sie mehr im Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 13.03.2008 (AZ M9S07.5421) .
Bürger müssen bei der Gesundheitsvorsorge selbst aktiv werden!
An dem Vernetzungstreffen der Mobilfunkkritiker am 16.02.2008 in Caipys bio&bühne in Aßling nahmen rund 20 Vertreter div. Bürgerinitiativen aus dem Landkreis Ebersberg und Rosenheim teil.
In der Vorstellungsrunde wurde die Dringlichkeit des Themas schnell deutlich. So berichtete der Allgemeinarzt Dr. Hartmut Baltin aus Aschau von dokumentierten Fällen einiger seiner Patienten , wonach das Auftreten und Genesen von Krebs mit und ohne Mobilfunk nachvollziehbar wurde.
Betroffen waren die Teilnehmer auch vom Bericht des Landwirtes Sebastian Kendlinger aus Stetten im Landkreis Rosenheim, der seit Errichtung einer größeren Mobilfunkstation in der Nähe seines landwirtschaftlichen Betriebes vermehrt Fehlgeburten und einen Rückgang der Milchproduktion bei seinen Tieren beobachtet, wie das bereits aus der Schnaittsee-Studie bekannt ist.
Zwei Teilnehmer berichteten von gesundheitlichen Störungen durch Mobilfunkstationen in der Nähe ihres Wohnbereiches und von ihren Abschirmmaßnahmen.
Als
dringend erforderlich wurde daher die Senkung des deutschen Grenzwertes
angesehen, der im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern extrem hoch
ist.
Die
Beteiligten würden sich wünschen, dass sich die Gemeinden nicht erst auf
Druck der Bürger um das Thema kümmern, sondern sich bereits vorab darüber
informieren würden.
So über die neuesten Entscheidungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes vom 02.08.07, die auf dieser Internetseite hinterlegt sind (Das Urteil zum Lesen als PDF ).
Danach können Kommunen Standorte von Mobilfunksendeanlagen so auswählen, dass Wohngebiete geringer belastet werden, als dies nach den Grenzwerten der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) zulässig wäre.
Dies müssen die Bürger leider immer noch von ihren Gemeindevertretern einfordern.
Die Teilnehmer waren sich jedoch einig, dass auf die Politik nicht gewartet werden kann.
Als Beispiel wurde das Rauchverbot genannt, das erst jetzt erlassen wurde, obwohl die Schädlichkeit seit 50 Jahren bekannt ist. Daher müssten die Bürger alle Möglichkeiten nutzen und bei der Gesundheitsvorsorge selbst aktiv werden.
Befürwortet wurde in diesem Zusammenhang die Gründung eines bayernweiten Dachverbandes, zu der sich bisher 300 Bürgerinitiativen gemeldet haben.
4 Vertreter aus dem Landkreis Ebersberg werden an dem am 23.02.08 stattfindenden Treffen teilnehmen.
Um weitere konkrete Handlungsschritte zu erarbeiten wurde von den Teilnehmern bereits ein nächstes Treffen für den 05.04.08 geplant.
Verein begrüßt Beschlüsse zur Mobilfunksteuerung in Aßling
Der Aßlinger Gemeinderat hat am 17.07.07 mehrere Beschlüsse gefasst, mit denen sich die Gemeinde das Gestaltungsrecht beim Thema Mobilfunk sichern will. Zum einen soll durch die Neuformulierung des örtlichen Bebauungsplans zukünftig verhindert werden, dass Mobilfunkantennen als Dachaufbauten ausgeführt werden können. Kein Bürger soll zukünftig fürchten müssen, dass sein Nachbar das Dach an einen Mobilfunkbetreiber vermietet. Zum anderen erging der Beschluss über die Festlegung der möglichen zukünftigen Mobilfunkstandorte im Außenbereich.
Der Verein Mobilfunk mit Grenzen e.V. sieht in der Standortauswahl seine geforderten Auswahlkriterien im Wesentlichen erfüllt. Alle Gemeinderatsbeschlüsse wurden einstimmig gefasst, obwohl gerade die Entscheidungen zur Standortwahl ein schwieriger Prozess waren. Was die Aßlinger Beschlüsse aber ganz besonders auszeichnet ist, dass damit auch endlich der Vorsorgegedanke im Vordergrund steht und somit ein weiteres Ziel des Vereins erreicht wurde. Dazu gehört, dass bei einem erfolgreichen Flächennutzungsplanverfahren in absehbarer Zeit auch der Mobilfunkmast auf dem Feuerwehrhaus von der Ortsmitte in den Außenbereich verlegt werden könnte.
Auch wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist, hat Aßling aus Sicht des Vereins den nach der derzeit geltenden Gesetzeslage besten Weg eingeschlagen. Das Gesamtpaket dieser Maßnahmen könnte auch wegweisend für andere Gemeinden sein.
Nach Meinung des Vereins zeigt der Fall Aßling wieder einmal, wie wenig die bestehenden Gesetze dem Schutz der Bürger nach Art. 2,2 GG gerecht werden. Eine Senkung der geltenden deutschen Grenzwerte zum vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist daher dringendst erforderlich. Zu dessen Durchführung muss den Kommunen endlich mehr Mitspracherecht beim Thema Mobilfunk eingeräumt werden.
Der Verein Mobilfunk mit Grenzen e.V. sieht hierin noch ein weites Betätigungsfeld.
Münchner Merkur 09/10.06.2007, RA Frank Sommer, Gräfelfing
Bürgerinitiative Aßling informiert über Mobilfunkgefahren
Zu
einem interessanten Informationsabend hatte die Aßlinger Bürgerinitiative
"Mobilfunk mit Grenzen" am Dienstag, 08.05.07, eingeladen. Ca. 100
Zuhörer verfolgten im gut gefüllten Aßlinger Gemeindesaal die Ausführungen
des bekannten Baubiologen Dieter Kugler aus Bad Heilbrunn, der spannende
Informationen zum Thema "Wege aus einer strahlenden Zukunft"
präsentierte.
Wie die Sprecherin der Bürgerinitiative, Trudi Christof, in der Einleitung betonte, ist es der Bürgerinitiative neben ihren eigentlichen Zielen, nämlich der Verhinderung des geplanten 46 m hohen Mobilfunkmastens auf dem Büchsenberg und der Verlegung der bestehenden Sendeanlagen aus der Ortsmitte, "ganz, ganz wichtig, dass möglichst vielen Menschen das Risiko Mobilfunk und Elektrosmog bewusst gemacht wird".
Diesem Wunsch konnte der Referent Dieter Kugler auf anschauliche und leicht verständliche Weise entsprechen. Nach einem kurzen Ausflug in die Vergangenheit, bei dem er die Zunahme des Elektrosmogs über die letzten 100 Jahre veranschaulichte und die Entwicklung der Technik erläuterte, wandte er sich den erforschten gesundheitlichen Gefahren zu. Auf eindrucksvollen Bildern zeigte er z. B. die Verklumpung von Blutkörperchen schon bei kurzzeitiger elektro-magnetischer Bestrahlung und berichtete über die beunruhigende Zunahme von Hörnerv-Tumoren über die letzten Jahre. Das gesundheitliche Hauptrisiko sei jedoch nicht die erhöhte Krebsgefahr, sondern die Auswirkungen auf das Nerven-, Immun- und Hormonsystem des Körpers. Er wünsche sich daher sehr, dass sich noch viel mehr Ärzte als bisher für dieses Thema interessieren würden.
Besonders eindringlich wurde den Zuhörern die Strahlungsintensität von der nahegelegenen Sendeanlage demonstriert, als der Referent mittels Spezialmessgeräten die Strahlung hörbar machte. Messungen vor und hinter einer Versuchsperson zeigten den erstaunten Zuhörern, wie fast die gesamte Strahlung vom menschlichen Körper absorbiert wird.
Aber Herr Kugler gab auch viele Ratschläge zur Reduzierung der Strahlenbelastung im Alltag: von schützenden Wandanstrichen auf Kupfer-Silber-Basis, Vermeidung von Metall am und im Körper (wegen der möglichen Antennenwirkung), Vermeidung von WLAN oder DECT-Telefonen, Vermeidung von unnötigen elektromagnetischen Feldern besonders im Schlafbereich (z. B. Halogenleuchten, Dimmer, Radiowecker, Heizdecken etc.), bis hin zur Erdung von Stahlbetondecken reichten seine Empfehlungen. Insbesondere für Benutzer von Mobiltelefonen hatte er hilfreiche Tipps parat.
Die vielen besorgten Fragen aus dem Zuhörerkreis sowie die anschließende angeregte Diskussion zeigten, wie sehr dieses Thema die Menschen beschäftigt.
Der Zug für Aßling ist noch lange nicht abgefahren!
Im Artikel und Kommentar der Ebersberger Zeitung vom 24./25.03.07 wird der Eindruck vermittelt, dass die Bürger gegen die Politik der Mobilfunkbetreiber wehrlos sind. Die Bürgerinitiative Aßling möchte betonen, dass dies in keiner Weise zutrifft, was auch die gesamte Entwicklung in Aßling gezeigt hat.
eine breite öffentliche Diskussion über Mobilfunk und seine möglichen Gefahren eingeleitet wurde, die zur Gründung der BI führte,
die Grundstückseigentümerin bei der Kündigung ihres Pachtvertrages unterstützt wurde
sich Gemeinderat und Bürgermeister Werner Lampl geschlossen hinter die Bürger gestellt und deren Sorgen und Bedenken ernst genommen haben
per einstimmigen Gemeinderatsbeschluss am 22.03.07 der Bauantrag des Mobilfunkbetreibers um ein Jahr zurückgestellt wurde,
die Gemeinde beschlossen hat 35.000 € für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu veranschlagen.
Nach Meinung der BI sind diese Kosten entgegen anderslautender Meinung gut angelegt. Sie dienen dem Schutz der Aßlinger Bürger. Von einer "Verschwendung von Steuergeld", wie vom Mobilfunkbetreiber geäußert, kann daher auf keinen Fall die Rede sein.
909 Aßlinger sprechen sich gegen geplanten Mobilfunkstandort aus !
Die Bürgerinitiative hat ihre Unterschriftenaktion gegen den geplanten neuen Mobilfunkstandort am Büchsenberg abgeschlossen. Mit 909 Unterschriften haben die Aßlinger die Forderung nach Ablehnung des 40 m hohen Mastens auf dem Büchsenberg unterstützt.
Die Bürgerinitiative zeigte sich erfreut über die enorme Beteiligung der Aßlinger Bürger und wertet die überwältigende Anzahl der Unterschriften als eindeutiges Signal an die Gemeinde.
Zusammen mit einem Protestschreiben wurden die Originalunterschriften am 08.03.07 dem Gemeinderat übergeben. Gleichzeitig bereitet die Bürgerinitiative ein Schreiben an die genehmigende Behörde, das Landratsamt Ebersberg vor, das am Montag, 12. 03. 07, übergeben werden soll. Nach Meinung der Bürgerinitiative sind die 909 Unterschriften auch ein eindeutiger Auftrag an die Politik.
Dieses gilt umso mehr im Hinblick auf die am 06.03.07 stattgefundene Infoveranstaltung, bei der nach Meinung der Bürgerinitiative - und einem Großteil der anwesenden Bürger – der Eindruck vermittelt wurde, dass es zum geplanten Standort am Büchsenberg keine Alternative gebe. Die Bürgerinitiative widerspricht auch der von bestimmten Seiten geäußerten Hoffnung, dass die Mobilfunkbetreiber, die momentan noch in der Dorfmitte eine Sendeanlage betreiben, dazu bewogen werden könnten, ihre Anlagen auf den Büchsenberg zu verlegen, sofern der geplante Mast dort gebaut würde. Die Bürgerinitiative hat Kenntnis vom Schreiben eines dieser Mobilfunkbetreiber an die Gemeinde, in dem dieser den Büchsenberg eindeutig als einen für ihn ungeeigneten Standort ablehnt.
Die Bürgerinitiative appelliert daher an die Gemeinde, alles zur Vermeidung des geplanten Standorts auf dem Büchsenberg zu tun. Aßling darf am Ende nicht beides haben: die Sendeanlage auf dem Büchsenberg u n d die Anlagen in der Dorfmitte.
Das Ziel der Gemeinde muss sein, ein verträgliches Gesamtkonzept für den Mobilfunk in Aßling zu erstellen. Dazu gehört neben der Ablehnung des geplanten Standorts Büchsenberg auch die Suche nach alternativen Standorten, die für a l l e gegenwärtigen und zukünftigen Betreiber akzeptabel sind und die Verlegung der jetzt noch in der Dorfmitte installierten Anlagen ermöglichen.
Zu diesem Zweck haben bereits erste Kontakte zwischen Bürgerinitiative und Gemeinde stattgefunden. Gemeinsam soll das Konzept nun ausgearbeitet werden.
Dazu brauchen wir als Bürgerinitiative auch weiterhin das Vertrauen und die Unterstützung der Aßlinger. Denn unser Ziel ist es, eine für a l l e Aßlinger vertretbare und akzeptable Lösung zu finden, die sich der neuen Technologie nicht verschließt, aber dennoch auf größtmögliche Schonung von Gesundheit und Umwelt achtet.